Alle am Schulleben Beteiligte sind Schutzbefohlene haben ein Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und Wahrung ihrer sexuellen Integrität. Diesem Recht sieht sich die Fachschule verpflichtet. Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt soll dieses Recht allen gewährt werden. Präventionsarbeit in verschiedenen Formen sind Teil des Konzepts, das sich fortlaufend weiter entwickelt.










