
Quelle: Fachschule
Aufnahmevoraussetzung für das einjährige Berufskolleg (1 BKSP): • Realschulabschluss oder vergleichbarer Bildungsabschluss oder • Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums • Zusage eines Kindergartens für die Zeit des Praktikums
Nach dem Besuch des Berufskollegs erfolgt der Übergang in die Fachschule für Sozialpädagogik.
Aufnahmevoraussetzungen für die zweijährige Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (2 BKSP):
- der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten und
- mindestens befriedigende Leistungen im Handlungsfeld „Sozialpädagogisches Handeln“.
- Abiturientinnen und Abiturienten kann das I BKSP erlassen werden, so dass sie als Quereinsteiger in die 2BKSP aufgenommen werden
Stundentafel des Berufskollegs:
Unterrichtet werden im Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten die Fächer
- Religionspädagogik
- Deutsch
- Englisch
und die Handlungsfelder
- Berufliches Handeln fundieren
- Erziehung und Betreuung gestalten
- Bildung und Entwicklung fördern
- Sozialpädagogisches Handeln in verschiedenen Arbeitsfeldern
Hinzu kommt der Unterricht im Wahlpflichtbereich:
- Feste feiern im Jahreskreis
- Musik
- Globales Handeln
- Kunst und Werken
