- Ihr Anschreiben, in dem Sie uns über die Motivation Ihrer Berufswahl informieren,
- Ihren Lebenslauf mit Passbild,
- den Nachweis über einen mittleren oder gleichwertigen Bildungsabschluss
- und den ausgedruckten und ausgefüllten
an die
Fachschule für Sozialpädagogik
Erzdiözese Freiburg
Händelstraße 10
79104 Freiburg
Nach Eingang Ihrer Unterlagen laden wir Sie zu einem Bewerbungsgespräch ein.
Hinweise zum Datenschutz im Zusammenhang mit dem Bewerbungsbogen zum Besuch der Kath. Fachschule für Sozialpädagogik in:
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Aufnahmeantrag zum Schulbesuch in der o.g. Kath. Fachschule für Sozialpädagogik ist das Erzb. Ordinariat Freiburg, Schoferstr. 2, 79098 Freiburg, E-Mail info@ordinariat-freiburg.de, auch handelnd durch ihre beauftragten IT- und Logistik-Dienstleister. Unser Datenschutzbeauftragter, Herr Thomas Maier ist erreichbar unter E-Mail: thomas.maier@ordinariat-freiburg.de. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt das KDG (Gesetz über den kirchlichen Datenschutz).
Die verarbeiteten personenbezogenen Daten sind die aus dem Formular ersichtlichen Angaben aus dem Bewerbungsbogen und auch aus unserer weiteren persönlichen, telefonischen, elektronischen oder postalischen Kommunikation im Zusammenhang mit Ihrem Anliegen. Der Bewerbungsbogen enthält nur die zwingend erforderlichen Angaben; das sind:
Name, Anschrift und Geburtsdatum des Schülers bzw. der Schülerin, spätestens im weiteren Verlauf Angaben und Nachweise zur bisherigen Schulbildung. Bei Minderjährigen sind zudem Name und Anschrift aller Personensorgeberechtigten und in allen Fällen jeweils eine unmittelbare Kontaktaufnahmemöglichkeit per Telefon erforderlich, um das Anliegen bearbeiten und Rückfragen innerhalb der bestehenden Fristen klären zu können.
Wir verarbeiten die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten zur Entscheidung über die Begründung des Schulbesuchs bzw. über einen entsprechenden Schulvertrag (§ 6 Abs.1 f, c KDG) einschließlich der Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für den Schulbesuch (§ 6 Abs.1 d KDG). Falls es zur Aufnahme kommt, können die dazu erforderlichen Daten auch für die Durchführung und Beendigung des Schulbesuchs verarbeitet werden (§ 6 Abs.1 f, c KDG), hierfür wird eine gesonderte Datenschutzinformation zur Verfügung gestellt.
Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit Voranmeldung bzw. Aufnahmeantrag erhoben werden, bleiben im Fall des anschließenden Schulbesuchs mindestens bis zur Beendigung des Schulbesuchs, zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Schüler im Einzelfall auch bis zu 50 Jahre darüber hinaus gespeichert. Kommt es nicht zu einem Schulbesuch, werden die Daten drei Monate nach Rücknahme des Antrags bzw. Bestandskraft der nicht angefochtenen Entscheidung gelöscht. Die Archivordnung der Erzdiözese bleibt unberührt, ebenso die die 6- bzw. 10-jährigen handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Geschäfts- und Handelsbriefe (§§ 147 AO, 257 HGB, 6 Abs.1 d KDG).
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bestehen die Rechte auf Auskunft (§ 17 KDG), Berichtigung (§ 18 KDG), Einschränkung der Verarbeitung (§ 20 KDG), Datenübertragbarkeit (§ 22 KDG), Widerspruch gegen die Verarbeitung (§ 23 KDG) und Löschung (§ 19 KDG) sowie das Recht zur Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde (§ 48 KDG).
Widerspruchs-/Widerrufsrecht: Zum Widerruf einer erteilten Einwilligung oder zum Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund der besonderen Situation genügt jederzeit eine Mitteilung an die oben genannten Kontaktdaten.




